Mit der Beauftragung der Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Antragstellung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bestätigt der/die Auftraggeber/in, die nachstehende Erklärung verstanden zu haben und diese als eigene Erklärung in den Antrag aufzunehmen.
Ich verstehe, dasss der Auftragnehmer mir nicht den Erhalt Förderung zusichern kann, sondern er mich so gut unterstützt, wie er kann.
Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben:
Ich erkläre, dass ich die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) in der aktuellen Fassung gelesen habe und beachte die darin enthaltenen Informationen. Die relevanten Dokumente sind unter folgenden Links abrufbar:
Ich verstehe, dass eine doppelte Antragstellung für dieselbe Maßnahme im Rahmen der BEG Wohngebäude ausgeschlossen ist. Mir ist bewusst, dass meine Angaben überprüft werden.
Ich verstehe, dass zwar grundsätzlich Förderung für die gleichen Maßnahmen auch an anderer Stelle beantragt werden kann, die nach dieser Richtlinie gewährte Förderung jedoch so gekürzt wird, dass eine Förderquote von maximal 60 % erreicht wird.
Ich verstehe, dass eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen – Handwerksleistungen) und § 35c (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen ist.
Ich versichere, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Mir ist bewusst, dass unrichtige oder unvollständige Angaben bereits subventionsrechtliche Tatsachen nach § 264 StGB darstellen.